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Auch rezeptfreie Medikamente können von Krankenkassen erstattet werden
Für ein verschreibungspflichtiges Medikament, das der Arzt verordnet, tragen die Krankenkassen in den meisten Fällen die Kosten unter Abzug einer vom Preis des Arzneimittels abhängigen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro. Versicherte einzelner Kassen konnten diese Zuzahlung durch den Wechsel auf wirkstoffgleiche Medikamente aus Rabattverträgen einsparen - rezeptfreie...Weiterlesen... -
Das malerische Einbeck: Zeitreise ins Mittelalter
...das Alte Rathaus von 1540, das Brodhaus von 1552, das einst das Gildehaus der Bäcker war, die Rats-Apotheke aus dem Jahr 1590 und die gotische Münsterkirche. "Der beste Trank, den einer kennt, wird Einbecker Bier genennt", schwärmte schon Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms im Jahr 1521. Der große...Weiterlesen... -
So wird der Kauf eines Ferienhauses nicht zum Desaster
...Lage. Sie entscheidet maßgeblich über Wert und Werthaltigkeit. Die wichtigsten Fragen dazu: Sind Apotheker und Ärzte in der Nähe? Wie steht um die Nahversorgung?Weiterlesen...